Scope 3-Emissionen Definition
Scope 3 ist der dritte und umfangreichste Geltungsbereich für die Emissionsbilanzierung nach dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol. Diese Kategorie umfasst alle indirekten Treibhausgas-Emissionen aus Quellen, die das bilanzierende Unternehmen nicht besitzt oder direkt kontrolliert.
Die Scope 3-Emissionen machen in der Regel den größten Anteil am CO2-Fußabdruck eines Unternehmens, dem sogenannten Corporate Carbon Footprint, aus und entstehen durch vor- und nachgelagerte Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel den Transport und die Verteilung von Waren und Dienstleistungen oder die Entsorgung von Produkten durch den Endverbraucher. Weitere Quellen von Scope 3-Emissionen sind die Gewinnung und Produktion eingekaufter Rohstoffe und der Gebrauch verkaufter Produkte und Dienstleistungen.
Kategorien von Scope 3-Emissionen
Das GHG Protocol unterscheidet bei den Scope 3-Emissionen zwischen vorgelagerten und nachgelagerten Emissionen und unterteilt diese in 15 Kategorien. Nicht jede Kategorie ist für jedes Unternehmen relevant. Für die Entwicklung und Umsetzung wirkungsvoller Reduktionsstrategien ist es dennoch nützlich, die einzelnen Kategorien zu kennen und zu verstehen.
Vorgelagerte Emissionen
Vorgelagerte Emissionen stehen im Zusammenhang mit eingekauften Waren und Dienstleistungen und werden cradle-to-gate erzeugt. Es gibt acht Kategorien vorgelagerter Emissionen:
1. Emissionen aus der Herstellung eingekaufter Waren und Dienstleistungen, z. B. der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen. Zu dieser Kategorie gehören auch der Strom, der durch vorgelagerte Aktivitäten verbraucht wird, sowie der Transport zwischen Lieferanten.
2. Emissionen aus der Produktion von Anlagegütern, die das bilanzierende Unternehmen einkauft, z. B. Geräte, Maschinen, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge.
3. Emissionen aus brennstoff- und energiebezogenen Aktivitäten, darunter die Gewinnung, Herstellung und der Transport von Brennstoffen, die vom bilanzierenden Unternehmen verbraucht werden. Dazu gehört der Abbau von Kohle, die Raffination von Rohöl zu Benzin, der Transport und die Verteilung von Erdgas sowie die Herstellung von Biokraftstoffen.
4. Emissionen aus dem Transport und der Verteilung von Produkten und Dienstleistungen, die vom bilanzierenden Unternehmen gekauft werden, in Fahrzeugen und Anlagen, die das Unternehmen weder besitzt noch betreibt. Dazu gehören sämtliche Frachtarten und die Lagerung eingekaufter Produkte in Lagerhallen, Verteilzentren und Verkaufseinrichtungen.
5. Emissionen Dritter aus der Entsorgung und Aufbereitung von Abfällen und Abwässern, die durch betriebliche Abläufe entstehen, die das bilanzierende Unternehmen besitzt oder direkt kontrolliert.
6. Emissionen aus der Beförderung von Mitarbeitern für Geschäftstätigkeiten mit Fahrzeugen, die Dritte besitzen oder betreiben, z. B. Flugzeuge, Züge, Busse und Pkw.
7. Emissionen aus der Beförderung von Pendlern in Fahrzeugen, die andere Unternehmen besitzen oder betreiben.
8. Emissionen aus dem Betrieb von Sachanlagen, die das bilanzierende Unternehmen anmietet, z. B. Bürogebäude.
Nachgelagerte Emissionen
Nachgelagerte Emissionen sind indirekte Treibhausgas-Emissionen, die in Verbindung mit den verkauften Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens stehen. Diese Emissionen fallen an, nachdem das Produkt die Kontrolle des bilanzierenden Unternehmens verlassen hat. Es gibt sieben Kategorien nachgelagerter Emissionen:
9. Emissionen aus dem Transport und der Verteilung von Produkten, die an Endverbraucher mit Fahrzeugen und Anlagen, die das bilanzierende Unternehmen nicht besitzt oder direkt kontrolliert, verkauft werden.
10. Emissionen aus der Verarbeitung verkaufter Produkte durch Dritte (z. B. Hersteller), die vor dem Gebrauch durch den Endverbraucher weiterverarbeitet, transformiert oder in ein anderes Produkt integriert werden müssen, z. B. landwirtschaftliche oder chemische Erzeugnisse.
11. Emissionen aus der Nutzung verkaufter Produkte, z. B. die erforderliche Wärme zur Nutzung von Koch- oder Reinigungsgeräten.
12. Emissionen aus der Entsorgung und Behandlung verkaufter Produkte mit unterschiedlichen Methoden der Abfallentsorgung und -aufbereitung.
13. Emissionen aus dem Betrieb von Sachanlagen, die das Unternehmen an Dritte vermietet.
14. Emissionen aus Franchise-Betrieben.
15. Emissionen aus Investitionen, darunter Beteiligungen, Kredite, Projektfinanzierung, verwaltete Investitionen und Kundenservices.
Ist die Bilanzierung von Scope 3-Emissionen verpflichtend?
Bei der Berichterstattung nach dem GHG Protocol müssen alle Scope 1- und Scope 2-Emissionen bilanziert werden – die Bilanzierung von Scope 3-Emissionen hingegen ist optional. Scope 1 umfasst die direkten Treibhausgas-Emissionen eines Unternehmens.
Wohingegen werden Scope 2 die indirekten Emissionen aus der Erzeugung von gekaufter Energie erfasst, die für innerbetriebliche Abläufe des bilanzierenden Unternehmens genutzt wird.
Scope 3-Emissionen entstehen ebenfalls durch Aktivitäten des bilanzierenden Unternehmens, stammen jedoch aus externen Quellen innerhalb der Wertschöpfungskette. Im Grunde handelt es sich bei Scope 3-Emissionen um die Scope 1- und Scope 2-Emissionen von Lieferanten und Kunden des bilanzierenden Unternehmens.
So werden beispielsweise die Emissionen aus extern eingekauften Logistikdienstleistungen unter Scope 3 erfasst, da das Logistikunternehmen direkt für die Verbrennung des Kraftstoffs beim Betrieb seiner Fahrzeuge verantwortlich ist. Der Logistikanbieter selbst müsste diese Emissionen unter Scope 1 bilanzieren.
So reduzieren Sie Ihre Scope 3-Emissionen
Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen, die innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen. Obwohl diese Emissionen nicht direkt vom bilanzierenden Unternehmen kontrolliert werden, können sie durchaus den Großteil seines Emissionsinventars ausmachen. Die Erfassung und genaue Berechnung von Treibhausgasen, die innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen, aber nicht von ihm kontrolliert werden, stellt aufgrund der zahlreichen beteiligten Akteure und Prozesse eine komplexe Aufgabe dar.
Der erste Schritt zur Emissionsminderung ist die Berechnung Ihres Corporate Carbon Footprint. ClimatePartner unterstützt Sie bei der Erfassung von Emissionen innerhalb Ihrer Wertschöpfungskette. Dazu nutzen wir unter anderem unsere Network Platform-Softwarelösung, mit der Sie Daten von Ihren Lieferanten ganz einfach erheben können. Anschließend beraten wir Sie bei der Priorisierung Ihrer Reduktionsmaßnahmen.
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